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Fragen und Antworten - Siedlung Koch

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Zürich ist riesig, auch bei Kraftwerk1. Mit unserem Angebot an Wohnungen können wir diese Nachfrage leider bei weitem nicht decken. Seit bekannt ist, dass Kraftwerk1 eine vierte Siedlung baut, haben sich die Mitgliederzahlen verdreifacht. Wir gehen davon aus, dass sich viele der mittlerweile über 5000 Mitglieder für eine Wohnung in der neuen Siedlung interessieren. Entsprechend ist die Chance, eine der entstehenden Wohnungen zu erhalten, klein. Um die Chance nicht noch kleiner zu machen, haben wir die Einschränkung eingeführt, dass man bis zum 31.12.2024 Kraftwerk1-Mitglied sein muss, um sich für eine Wohnung bewerben zu können.

Rund 70 Wohnungen werden im Spätfrühling 2026 unter den Genossenschafter:innen ausgeschrieben. 15 davon sind subventionierte Wohnungen. 
28 weitere subventionierte Wohnungen werden mit der Stiftung Familienwohnungen vermietet an Familien mit mindestens 3 Kindern. 
Dazu gibt Es gibt 11 Grosswohnungen sowie 8 Rohbaueinheiten, sie sind bereits vermietet.
Insgesamt baut Kraftwerk1 123 Wohnungen.

Der Bezug ist gestaffelt geplant, zwischen Mitte/Ende Oktober 2026 und Februar 2027. 
(Frühester geplanter Einzugstermin für einen Teil der Wohnungen ist der 22. Oktober, nach den Schulherbstferien.)

Der Mietpreis für eine 4.5-Zimmer-Wohnung liegt voraussichtlich ungefähr zwischen CHF 2’000 und 2’200.- inklusive Nebenkosten.  
Wegen dem Prinzip der Kostenmiete (siehe Fragen Genossenschaft) stehen sie jedoch erst definitiv fest, sobald der Bau abgeschlossen und die Baukostenabrechnung vorliegt. Einen Drittel der Wohnfläche vermieten wir an Personen mit wenig Geld (tiefes Einkommen und wenig Vermögen). Diese subventionierten Wohnungen sind durchschnittlich ungefähr 15 Prozent günstiger. 
Die Mieten, die Kraftwerk1 im Vermietungsprozess kommunizieren wird, sind also noch nicht definitiv. Es kann sein, dass sie sich auf Grund der Bauabrechnung noch leicht verändern. Die Bauabrechnung wird von den Behörden geprüft und daraufhin werden die Mietzinse definitiv festgesetzt. Dies kann mehrere Monate dauern. Die Mietzinse werden entsprechend nachträglich angepasst. 

Bei Kraftwerk1 gelten Belegungsvorschriften. Diese legen fest, wie viele Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Dies hängt von Fläche der Wohnung ab.
Für einen Grossteil der Kraftwerk1-Wohnungen in der Siedlung Koch gilt die Belegungsvorschrift «Anzahl an Zimmern minus eins». Das heisst beispielsweise: In einer 3.5-Zimmer-Wohnung leben mindestens 2 Personen. Für einige Wohnungen gelten aufgrund ihrer Fläche strengere Belegungsvorschriften, nämlich «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». In einer 5.5-Zimmer-Wohnung wohnen beispielsweise mindestens 5 Personen. Alle 5.5-Zimmer-Wohnungen und ein Teil der 4.5-Zimmer-Wohnungen (diejenigen über 100 qm) fallen unter diese Regel.

In einer 5.5-Zimmer-Wohnung wohnen dann mindestens 5 Personen. 
Die Siedlung Koch wird im «Baurecht» der Stadt Zürich gebaut. Das heisst: Der Boden, auf dem die Siedlung gebaut wird, gehört der Stadt. Kraftwerk1 mietet das Land. Im Gegenzug legt die Stadt Bedingungen für die Wohnungsbelegung fest. Es sollen möglichst viele Menschen in bezahlbarem Wohnraum leben können. Darum gibt die Stadt Richtlinien vor, wie viele Quadratmeter Wohnraum für eine Person maximal vorgesehen sind. Bei der Bewerbung wird klar ersichtlich sein, welche Belegung für die jeweilige Wohnung gilt.

Kraftwerk1 strebt eine soziale Durchmischung der Bewohner:innen an. Diese soll ungefähr die Bevölkerungsvielfalt des umliegenden Quartiers widerspiegeln. 
Die Kriterien sind: Alter, finanzielle Verhältnisse und Nationalität sowie weitere Faktoren wie besondere Bedürfnisse, Lebensform, Quartierbezogenheit und Beitrag zum Siedlungsleben. Mehr Infos zur Vermietung und den Kriterien gibts hier.

Kurz gesagt: Damit wir die vielen Bewerbungen, mit denen wir rechnen, administrativ bewältigen können. Mittlerweile zählt Kraftwerk1 über 5000 Mitglieder, ein Grossteil davon ist nicht bei Kraftwerk1 mietend. Wir gehen davon aus, dass sich viele der Mitglieder für die Siedlung Koch bewerben werden.
Damit der administrative Aufwand machbar ist, kommt ein elektronisches Tool zum Einsatz. Es reduziert die Anzahl Bewerbungen in einem ersten Schritt nach vorgegebenen Kriterien. Danach kommt die Arbeit der Menschen, des Vergabegremiums. Es prüft die Dossiers und vergibt die Wohnungen nach den vorgegebenen Soft-Kriterien.
Dass wir den Aufwand überschaubar halten, kommt später auch den Mietenden zu Gute. Sämtliche Kosten für die Erstvermietung fliessen in die Baukostenabrechnung und somit später in die Mietpreise ein.

Dies hat einerseits wiederum mit dem Aufwand zu tun. Die Aufnahme von vielen Mitgliedern gleichzeitig ist eine administrative Herausforderung, die wir umsichtig umsetzten. Wir haben sie den übrigen Prozessen, die zur Erstvermietung gehören, vorgelagert. Dieses Vorgehen war sinnvoll, denn die Mitgliederzahlen sind temporär stark angestiegen.
Kommuniziert haben wir dies proaktiv und mit über einem Jahr Vorlaufszeit via kochquartier-Newsletter. Dieser informiermiert seit 2018 über jeweilige Neuigkeiten in Bezug aufs ganze Quartier. Mittlerweile sind über 10'000 Abonennt:innen registriert.
Andererseits - die Genossenschaft zählt nun über 5000 Mitglieder -  wären die Chancen für die Einzelnen noch kleiner, hätten wir noch mehr Bewerbungsberechtigte. Innerhalb weniger Jahre haben sich die Mitgliederzahlen vervielfacht.

Neubauten ermöglichen es Genossenschaften, dass Bewohnende intern wechseln können, wenn sich die Lebenssituation ändert. Für die Genossenschaft ist dies zudem eine Gelegenheit, die Belegungszahlen (Anzahl Menschen pro Wohnung) zu optimieren. Der Wohnflächenverbrauch pro Mensch gehört zu den wichtigsten Faktoren beim Berechnen des ökologischen Fussabdrucks . 
Wir haben unseren Bewohnenden in den drei Siedlungen angeboten, in kleinere Wohnungen zu ziehen, wenn ihre Wohnung niedrig belegt ist, weil beispielsweise ihre Kinder ausgezogen sind. Das werden einige womöglich machen. Die Wohnungen dieser Personen werden dann ebenfalls unter den Mitglieder ausgeschrieben. So kommen insgesamt gleich viele Wohnungen frisch «auf den Markt», es können mehr Menschen von bezahlbarem Wohnraum profitieren und Kraftwerk1 kann insgesamt nachhaltiger sein.

Wir vermieten 15 subventionierte Wohnungen selbst und 28 in Kooperation mit der städtischen Stiftung Familienwohnungen an Familien mit mindestens 3 Kindern. 
Ob du Anrecht hast auf eine vergünstigte (subventionierte) Wohnung, entscheiden nicht wir, sondern ist von Kanton und Stadt vorgegeben. Mehr Infos findest du hier.
Wenn du die finanziellen Limiten unterschreitest und mindestens drei Kinder hast, dann melde dich bei der Stiftung Familienwohnungen SFW.
Wenn du subventionsberechtigt bist, aber weniger als 3 Kinder hast, dann bewirb dich im regulären Prozess bei Kraftwerk1. Du wirst beim Bewerbungsformular dann an den richtigen Ort geleitet.
Falls du wenig Einkommen hast, aber nicht subventionsberechtigt bist, dann bewirb dich auf eine «normale» Wohnung. Wenn es klappt, kannst du via Kraftwerk1-internen Solidaritätsfonds eine Mietzinsreduktion beantragen.
 

Wir bedauern es, wenn Mietende sich in prekären Wohnsituationen befinden. Leider können wir dafür aber keine Lösung anbieten, da fürs Koch nur Menschen berücksichtigt werden, die bis Ende 2024 Mitglied geworden sind. Wir haben insbesondere im Kreis 9, und via kochquartier.ch und dem dazugehörigen Newsletter, seit 2018 proaktiv über jeden Schritt informiert. Zudem war das Projekt häufig in den Medien. Leider kann Kraftwerk1 die Wohnkrise nicht alleine lösen und die grosse Nachfrage übersteigt unser Angebot bei weitem. Bitte schreibt uns keine Mails, wir können keine Ausnahmen machen.

Nein. Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Es ist daher auch nicht möglich, ein Auto zu besitzen und es in der blauen Zone zu parkieren. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Für Menschen mit Behinderungen sind Ausnahmeregelungen möglich.

Der Einzug mit Katzen ist nicht möglich. Kraftwerk1 erachtet die Siedlung Koch aufgrund ihrer Dichte als nicht geeignet für Freigangkatzen. Aufgrund der Dichte und der Wohnfläche je Bewohner:in ist auch ein artgerechtes Halten von Wohnungskatzen nicht möglich. 
Hunde müssen von den Bewohner:innen angemeldet und durch die Geschäftsstelle bewilligt werden. Es werden maximal acht zugelassen.
Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.

Mindestens eine Person muss bei der Bewerbung Genossenschafter:in sein. Sobald die Vergabe definitiv ist, müssen alle Bewohner:innen, die 18 Jahre und älter sind, der Genossenschaft beitreten.

Nebst der sala comun, dem grossen Gemeinschaftsraum, gibts noch 4 zusätzliche Multifunktionsräume, einen pro Treppenhaus, à ca 20 qm. 
Die Bewohnenden entscheiden in ihrer Selbstorganistion, was in diesen Räumen stattfindet und sezten es auch selbst um.  

Sind die Wohnungen rollstuhlgängig?
Die Wohnungen sind gem. SIA500 für Wohnungsbauten anpassbar. Das bedeutet, dass das Gebäude und die Wohnungen mit dem Rollstuhl zugänglich sind. In den Wohnungen sind jedoch z.B. Duschen nicht rollstuhlgängig ausgebaut. Sie werden bei Bedarf den individuellen Bedürfnissen von Bewohner:innen angepasst. Im Vermietungsprozess werden besondere Bedürfnisse abgefragt. Dabei geht es nicht um die individuellen Wunschvorstellungen aller Bewohner:innen, sondern um Bedürfnisse aufgrund von Behinderungen.

Ja. Für Bewohner:innen mit nachweisbarer Berechtigung, gibt es eine beschränkte Anzahl rollstuhlgerechter Parkplätze zu mieten.

Die Vergabe der Gross- und Clusterwohnungen hat bereits stattgefunden. Kraftwerk1 vermietet sie an ganze Gruppen, die sich als Verein organisieren müssen. Sollte es noch - oder schon wieder - freie Zimmer geben, so emfpehlen wir den Vereinen, diese auf beUnity auszuschreiben. Falls du Genossenschaftsmitglied bist und Zugang zu beUnity möchtest, meldest du dich auf der Geschäftsstelle.

Siehe dazu die allgemeinen Fragen zur Genossenschaft.

Dann hier lang:

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