Vorstand und Ressorts
Der Vorstand ist das Führungsorgan der Genossenschaft und für deren Verwaltung verantwortlich. Er bestimmt die Organisationsform, führt die Finanzen, bestellt und beaufsichtigt die Geschäftsführung, bereitet die Generalversammlungen vor und erstattet den Mitgliedern Bericht über seine Tätigkeit. Er beachtet Gesetze, Statuten und Reglemente der Genossenschaft und die Kraftwerk1-Charta. Die operative Geschäftsleitung hat er vor einigen Jahren an die Geschäftsstelle unter der Leitung eines Geschäftsführers delegiert.