Kraftwerk1 ist bekannt für gemeinschaftliche Wohnformen wie Grosswohnungen und Clusterwohnungen. Auch in der vierten Kraftwerk1 Siedlung Koch entstehen diese Wohnformen. So kommen wir dem Bedürfnis nach, in grösseren Gemeinschaften zusammenzuleben. Da auch in Gross-WGs der Wunsch nach Rückzug besteht, haben wir die Clusterwohnungen konzipiert. Diese machen es möglich, in grösseren Gemeinschaften zu leben und bieten, durch ihre Aufteilung in Untereinheiten, gleichzeitige Rückzugsmöglichkeiten. Im Ganzen gibt es fünf Grosswohnungen und sechs Clusterwohnungen. Eine der sechs Clusterwohnungen wird von der Stiftung SAWIA als Alterspflegewohnung gemietet. Damit wird in der Siedlung Koch das Wohnen bis ins hohe Alter oder gar zum Lebensende ermöglicht.
Für die ganze Siedlung Koch gilt: Jede Wohnung ist einzigartig! Ob Badewanne oder Dusche, zwei- oder einstöckig. Wir beschreiben die Wohnungen so gut wie möglich. Details gibts in den Übersichtsplänen und in den Vermietungsplänen.
Gross- und Clusterwohnungen kurz erklärt in diesem Video: zum Video.
Das Bewerbungsfenster für Gross- und Clusterwohnungen ist geschlossen.
Grosswohnungen
Als Grosswohnungen bezeichnen wir alle Wohnungen ab 6 Individualzimmern. Diese Wohnungen sind mit konventionellen Wohnungen vergleichbar, einfach grösser. Die Grosswohnungen haben eine etwas grössere Küche und auch die gemeinschaftliche Wohnfläche ist verhältnismässig grösser. Die Grosswohnungen verfügen über eine Loggia und mehrere gemeinsam genutzte Nasszellen: also WCs mit Badewanne oder Dusche. Drei Grosswohnungen sind eine Mischung aus einer Grosswohnung mit zwei Untereinheiten im Stil der Clusterwohnungen (Wohnungen 50.305, 50.405 und 50.505). Die drei Grosswohnungen mit 10 Individualzimmern sind im Norden des Hauses angesiedelt. Eine der beiden Grosswohnungen mit 6 Individualzimmer ist Richtung Ost auf die Flüelastrasse ausgerichtet, die andere befindet sich im Eck des Hauses Richtung Nord und Ost.
Die Grosswohnungen mit 6 Individualzimmern haben 12m2 Reduit-/Kellerfläche als Stauraum zur Verfügung und die Grosswohnungen mit 10 Individualzimmern 16m2.
Clusterwohnungen
Auch die Clusterwohnungen sind für Wohngemeinschaften, die sich eine grosse Küche und einen grossen Ess- und Wohnraum teilen. Im Gegensatz zu den Grosswohnungen bestehen die Clusterwohnungen aus Untereinheiten. Eine Untereinheit besteht aus einem Vorraum, einer Nasszelle und einem oder zwei Zimmern.
Man kann sich die Clusterwohnungen so vorstellen: In der Mitte ist es gemeinschaftlich und laut und je weiter man an den Rand geht, umso privater und ruhiger wird es. In der Mitte befinden sich die gemeinsame Küche, der gemeinschaftlich genutzte Wohnbereich und die Loggia. Wenn man die Untereinheit betritt, kommt zuerst der Vorraum. Dieser wird nur noch mit der Person geteilt, die ebenfalls in der Untereinheit wohnt. Von diesem Vorraum geht es in die Individualzimmer, die je nach Belegung - zu zweit oder alleine genutzt werden. Dies ermöglicht es in einem Grosshaushalt zu leben und trotzdem im kleineren Rahmen Rückzugsmöglichkeiten zu haben. Dieser Rückzug wird dadurch verstärkt, dass die Clusterwohnungen (ausser eine) zweigeschossig sind.
Die Gemeinschaftsräume der Clusterwohnungen befinden sich alle in Richtung Süden, zur Rautistrasse hin ausgerichtet; der lautesten Strasse rund um unsere Siedlung.
Die Clusterwohnungen haben je nach Grösse zwischen 20 und 30m2 Reduit-/Kellerfläche als Stauraum zur Verfügung.
Eckdaten und Pläne
-Hier sind Übersichtspläne aller Stockwerke und Wohnungen: Übersichtspläne Gross- und Clusterwohnungen
-Hier ist eine Zusammenstellung aller Wohnungen mit den Informationen zum Stockwerk, zur Grösse, zur Belegung und zum Mietzins. Eckdaten Gross- und Clusterwohnungen
-Hier sind die Vermietungspläne der fünf Grosswohnungen: 54.718, 50.806, 50.305, 50.405, 50.505
-Hier sind die Vermietungspläne der fünf Clusterwohnungen: 56.315, 56.515, 56.816, 56.316, 56.516
Vermietungsprozess
Für die Gross- und Clusterwohnungen haben sich die Interessierten als vollständige Gruppe bewerben müssen. Das Bewerbungsfenster war vom 20. August bis am 26. Oktober 2025 offen.
Ein Vergabegremium entscheidet, wer eine Wohnung bekommt.
Vermietungskriterien
Für die Cluster- und Grosswohnungen gelten die gleichen Vermietungskriterien wie für die konventionellen Wohnungen. Sie sind unter Vermietung zu finden. Mindestens eine Person muss bereits seit spätestens dem 31.12.2024 Kraftwerk1 Mitglied sein. Für die Cluster- und Grosswohnungen gilt zusätzlich, dass ein Verein gegründet werden muss. Kraftwerk1 vermietet die Wohnungen an den Verein.
Fragen via Padlet
Alle wichtigen Informationen sind hier auf der Website. Häufige generelle Fragen haben hier wir beantwortet: Fragen. Spezifische Fragen während des Bewerbungsprozesses haben wir hier auf dem Padlet beantwortet.
Marktplatz
Am 14. Mai fand eine Veranstaltung, der sogenannte Marktplatz, statt. Für Gruppen, die sich für das Wohnen in einer Gross- oder Clusterwohnung interessieren, und noch weitere Interessierte suchen, um ihre Gruppe zu vervollständigen. Und für Einzelpersonen, die noch keine Gruppe haben, mit der sie sich auf eine Gross- oder Clusterwohnung bewerben möchten. Bericht der Veranstaltung