Koch-Areal: Das Programm zum Architekturwettbewerb wird am 20. April publiziert
19.04.2018
Am 10. Juni 2018 stimmen die Zürcherinnen und Zürcher über die Zukunft des Koch-Areals ab. Die Stadt Zürich plant zusammen mit der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ), der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 und der Immobilienentwicklerin SENN bis 2023 rund 350 gemeinnützige Wohnungen, ein grosses Gewerbehaus und einen Quartierpark. Die vier Bauträgerschaften schreiben morgen gemeinsam vier entsprechende Projektwettbewerbe aus. Umgesetzt werden die Projekt jedoch nur, wenn die gleichzeitig zur Abstimmung kommende Volksinitiative "Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal" von der Stimmbevölkerung abgelehnt wird.
Die Stadt Zürich hat im Dezember 2013 das rund 30'000 m2 grosse Koch-Areal in Albisrieden/Altstetten für rund 70 Millionen Franken gekauft, ein Teil des Areals war zu diesem Zeitpunkt bereits besetzt. Der Kauf erfolgte mit der Absicht, auf dem Areal preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum sowie einen Quartierpark zu erstellen. Das Projekt konkretisiert sich nun: Die Stadt Zürich hat 2017 einen Bauträgerwetttbewerb durchgeführt. Das Siegerprojekt der Genossenschaften ABZ und Kraftwerk1 sowie der Immobilienentwicklerin SENN sieht rund 350 gemeinnützige Wohnungen - 50 davon für die Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien -, rund 16'2000 m2 Nutzfläche fürs Gewerbe und einen über 13'000 m2 grossen Quartierpark vor. Den Park baut die Stadt Zürich selber.
Bezahlbare Wohnungen für 1000 Menschen
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmen am 10. Juni 2018 über einen Objektkredit in der Höhe von insgesamt 42 Millionen Franken ab. Davon sind 35,1 Millionen Franken für die Übertragung der zwei für die gemeinnützigen Wohnungen vorgesehenen Baufelder vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen vorgesehen. "Das Land soll im Baurecht für jährlich rund 0,5 Millionen Franken an das Siegerteam des öffentlich ausgeschriebenen Bauträgerwettbeewrbs abgegeben werden. Mit dieser Übertragung schaffen wir die Voraussetzung, dass bezahlbare Wohnungen für rund 1000 Menschen realisiert werden können", wie der Finanzvorstand Daniel Leupi betont. Weitere 6,9 Millionen Franken sind als Eventualkredit für die Projektierung der gemeinnützigen Wohnbauten bis zum Abschluss der Vorprojekte vorgesehen. "Trotz reger Bautätigkeit ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Zürich nach wie vor riesig. Projekte wie auf dem Koch-Areal leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnungen und steigern die soziale Vielfalt", so Stadtrat Leupi weiter.
Volksinitiative zum Verkauf des Lands entspricht nicht der Strategie des Stadtrats
Gleichzeitig mit der Vorlage des Stadtrats stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch über die Volksinitiative "Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal" ab. Diese verlangt, dass die Stadt Zürich das Land an den Meistbietenden verkauft, dies unter anderem mit der Auflage, auf dem Grundstück Wohnraum, Gewerberaum und einen Park zu erstellen. Der Stadtrat lehnt den Verkauf des Lands ab. "Das entspricht nicht unserer Strategie. Wir verscherbeln kein Tafelsilber, sondern vergeben Baurechte. Zudem liegt bei unserem Projekt ein klarer Zeitplan vor, wird die Initiative angenommen, dürfte es bis zur Realisierung deutlich länger gehen", so Leupi. Das Projekt des Stadtrats kann selbst bei Zustimmung der Stimmbevölkerung zum Objektkredit nur umgesetzt werden, falls die gleichzeitig zur Abstimmung kommende Volksinitiative "Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal" abgelehnt wird.
Nächster Schritt: Architekturwettbewerb
"Stimmt die Bevölkerung unserer Vorlage vor und lehnt die Volksinitiative ab, sind wir für den nächsten wichtigen Schritt bereit und können die Wettbewerbsverfahren ohne Verzögerung durchführen", betont der Hochbauvorsteher André Odermatt. Erste Vorarbeiten für die Wettbewerbsphase wurden bereits geleistet. Ab dem 20. April läuft die Bewerbungsfrist zur Teilnahme an den Verfahren. Die Ausschreibung wird unter hier publiziert, weitere Informationen gibt es auch unter www.stadt-zuerich.ch/koch-areal. Willkommen sind Bewerbungen von Architekturteams für die Teilnahme an den Verfahren zu den Wohn- und Gewerbeliegenschaften sowie von Landschaftsarchitektinnen und -architekten für die Teilnahme am Verfahren zum Quartierpark. Der Wettbewerbsstart ist Mitte Juli vorgesehen. Im Frühsommer 2019 werden voraussichtlich die Ergebnisse veröffentlicht.
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