Die vierte Kraftwerk1-Siedlung ist aktuell im Bau. Die Siedlung ist autofrei. Der Bezug ist voraussichtlich auf Ende 2026 geplant. Wer bei Kraftwerk1 wohnen möchte, muss Genossenschaftsmitglied sein. Die Genossenschaft zählt aktuell gut 4000 Mitglieder, wovon heute rund 500 Personen in einer der drei bestehenden Siedlungen wohnen. Das Interesse an der vierten Kraftwerk1 Siedlung im Koch-Quartier ist sehr gross. Wer noch nicht Kraftwerk1-Mitglied ist und sich dereinst für die Siedlung Koch bewerben möchte, muss bis spätestens 31.12.2024 Genossenschaftsmitglied sein. Infos zur Mitgliedschaft gibt es hier.
Dieses Video gibt dir einen einfachen Einblick in die Siedlung Koch: zum Video
Wohnungsangebot
Der Mix ist sehr breit – vom 1-Zimmerstudio über Familienwohnungen bis hin zu Gross- und Clusterwohnungen mit bis zu 12 Zimmern und den Rohbaueinheiten zur Wohn- oder Ateliernutzung, wo der Innenausbau selbst getätigt wird. Insgesamt entstehen 123 Wohnungen. Zu jeder Wohnung oder Wohneinheit gehört ein Kellerabteil.
Wohnungsbelegung
Bei Kraftwerk1 gelten Belegungsvorschriften. Diese legen fest, wie viele Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Dies hängt von Fläche der Wohnung ab. Für einen Grossteil der Kraftwerk1-Wohnungen in der Siedlung Koch gilt die Belegungsvorschrift «Anzahl an Zimmern minus eins». Das heisst beispielsweise: In einer 3,5-Zimmer-Wohnung leben mindestens 2 Personen. Für einige Wohnungen gelten aufgrund ihrer etwas grösseren Fläche strengere Belegungsvorschriften, nämlich «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». In einer 5,5-Zimmer-Wohnung wohnen beispielsweise mindestens 5 Personen. Alle 5.5-Zimmer-Wohnungen und ein Teil der 4,5-Zimmerwohnungen fallen unter diese Regel.
Autofrei
Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Für Menschen mit Behinderungen sind Ausnahmeregelungen möglich. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Vielfältige Bewohner:innenschaft
Kraftwerk1 sagt Ja zur Vielfalt der Menschen und strebt eine soziale Mischung der Bewohner:innen an. Dies im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Einkommen, Vermögen, besondere Bedürfnisse und Lebensform.
Selbstorganisation und Engagement
In den Siedlungen von Kraftwerk1 wird die Selbstorganisation gelebt. Bewohnende bestimmen zum Beispiel bei Gemeinschaftsräumen deren Nutzung und gestalten sie auch selbst. Das braucht Lust und Engagement, gemeinsam mit den neuen Nachbar:innen das Siedlungsleben aktiv mitzugestalten.
Haustiere
Die Siedlung wird sehr dicht bewohnt. Darum wird die Anzahl der Hunde limitiert. Es werden maximal acht Hunde zugelassen. Katzen sind aufgrund der Dichte nicht zugelassen. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
Vergabeprozess
Die «konventionellen» Wohnungen (1–6,5-Zimmer) werden rund 1 Jahr vor Bezug unter den Mitgliedern ausgeschrieben. Bei den spezielleren Wohnformen (Clusterwohnungen, Rohbaueinheiten sowie Grosswohnformen) startet der Vergabeprozess früher. Der Prozess für die Rohbaueinheiten startet Ende 2024 und der Prozess für die Cluster- und Grosswohnformen (inkl. Alterswohnen) im Frühjahr 2025. Ein Drittel der Wohnungen ist subventioniert, ein Grossteil davon wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Familienwohnungen vermietet. Über die Vergabe entscheidet ein Vergabegremium.
Mitglieder bleiben zum Vermietungsprozess über die internen Kommunikationswege informiert. Informationen zum ganzen Quartier sind hier zu finden: www.kochquartier.ch
In der Siedlung Koch entstehen acht Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung. Eine Rohbaueinheit besteht im Prinzip aus einem einzelnen hohen Raum.
Erste wichtige Informationen haben wir in diesem kurzen Video zusammengefasst: zum Video
Rohbaueinheiten zur Wohnnutzung
Die Einheiten werden im Edelrohbau an die Mieter:innen übergeben. Das heisst, dass sie über einen einfachen Grundausbau mit Nasszelle, Waschbecken für die Küche und Stromanschluss bis zum Verteilkasten verfügen. Über den weiteren Ausbau entscheiden die Mieter:innen selbst und führen diesen auch selbst aus. Die baulichen Eckdaten sind im Factsheet Rohbaueinheiten festgehalten. Das heisst: So wird die Einheit der Mietpartei übergeben. Alles, was danach ausgebaut wird, wird von der Mietpartei selbst gemacht. Ein aufwendiger Ausbau ist nicht nötig, man kann in den Rohbaueinheiten auch bescheiden wohnen. Ausser der «fehlenden» Küche ist die Rohbaueinheit einzugsbereit. Wer möchte, kann zum Beispiel Wände verputzen und anstreichen oder Zwischenwände einziehen. Dies sind jedoch nur Beispiele; Im Rahmen der baulichen Eckdaten, kann der Raum so kreativ gestaltet werden, wie das die Mietpartei möchte. Eine Ausbaupflicht gibt es aber nicht. Wer die Rohbaueinheit jedoch ausbauen möchte, muss bereit sein, sich selbstständig mit baulichen Themen auseinanderzusetzen. Für den Ausbau müssen die Interessierten zudem den Verhaltenskodex für Vertragspartner:innen und den Bauökologischen Kodex für Vertragsparter:innen berücksichtigen.
Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung
Bei dieser Wohnform werden die Einheiten ebenfalls wie oben beschrieben im Edelrohbau an die Mietpartei übergeben und von dieser selbst ausgebaut. Der Unterschied ist, dass die Mietpartei in diesem Fall nicht nur in der Einheit wohnt, sondern auch darin arbeitet. Die Belegung kann sich (mit nachvollziehbarer Begründung für den Platzbedarf) deshalb reduzieren.
Es kann sich hier beispielsweise um künstlerische, kunsthandwerkliche, handwerkliche oder gestalterische Tätigkeiten handeln. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit einen erhöhten Platzbedarf aufweist. Die Tätigkeit erfolgt im Haupt- oder Nebenerwerb. Dies muss nachgewiesen werden. Es darf sich also nicht um ein «Hobby» handeln.
Nicht möglich sind reine Ateliernutzung sowie Tätigkeiten, die gewerbeähnlich sind. Es ist also nicht erlaubt, Mitarbeitende anzustellen, Kurse zu geben oder regelmässig Kund:innen zu empfangen. Sowohl für Gewerbe als auch für Hobbys sind andere Räume in der Siedlung Koch vorgesehen. Auch lärmintensive Tätigkeiten sind für die Ateliernutzung nicht geeignet.
Flächen und Belegung der Rohbaueinheiten bei Wohnnutzung
(bei zusätzlicher Ateliernutzung mit nachweislichem Platzbedarf kann mehr Fläche beansprucht werden)
Grundfläche | Belegung | |||
Nr. 50/101 | 51.2 m2 | ausbaubar auf | 76.5 m2 = | 2 Personen |
Nr. 50/102 | 77.9 m2 | ausbaubar auf | 121.8 m2 = |
4 Personen |
Nr. 50/103 | 63.9 m2 + 13.5 m2 |
ausbaubar auf | 113.5 m2 = |
4 Personen |
Nr. 50/104 | 54.2 m2 | ausbaubar auf | 74.6 m2 = | 2 Personen |
Nr. 50/105 | 54.0 m2 | ausbaubar auf | 77.6 m2 = | 2 Personen |
Nr. 50/106 | 94.4 m2 | ausbaubar auf | 165.1 m2= | 5 Personen |
Nr. 50/107 | 90.8 m2 | ausbaubar auf | 159.1 m2 = | 5 Personen |
Nr. 50/108 | 54.4 m2 | ausbaubar auf | 77.6 m2 = | 2 Personen |
Die genannte Personenzahl gilt als Richtgrösse. Ausgangspunkt ist die Belegungsvorgabe der Stadt Zürich.
Pläne zur Übersicht: Übersicht Rohbaueinheiten 1.OG, Schnitt Rohbaueinheiten
Einzelne Einheiten: 50/101, 50/102, 50/103, 50/104, 50/105, 50/106, 50/107, 50/108
Zu jeder Einheit gehört ein Kellerabteil.
Mietzinse der Rohbaueinheiten
Die Mietzinse bewegen sich, je nach Fläche, brutto (inklusive Nebenkosten) voraussichtlich etwa zwischen CHF 1'600 bis CHF 3'400. Das Anteilkapital wird mit CHF 15'000.- je 35m2 berechnet und liegt bei den Rohbaueinheiten zwischen 33'000 bis 71'000.-
(Lies hierzu auch die Antworten im Reiter "Fragen")
Kraftwerk1 verfügt über einen Solidaritätsfonds. Kraftwerk1-Bewohner:innen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten können eine Mietzinssenkung beantragen oder eine Herabsetzung des Anteilkapitals. Infos hier.
Vermietung der Rohbaueinheiten
Der Vermietungsprozess für die Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung beginnt früher, als der Prozess der restlichen Wohnungen. Es braucht etwas mehr Zeit, um sich mit dem möglichen Selbstausbau auseinanderzusetzen.
Die Rohbaueinheiten werden im Sommer 2025 vergeben. Die Interessierten reichen bis im Juli 2025 eine Bewerbung ein. Die Bewerbung umfasst verschiedene Unterlagen: Etwa ein Nutzungskonzept, ein Ausbaukonzept und eine grobe Vorstellung des Budgets für den Ausbau.
Workshops
Am 18. November fand ein erster Workshop statt. Das Interesse ist gross, es haben rund 80 Personen daran teilgenommen.
Wer sich für eine Rohbaueinheit interessiert, kann sich auch nach dem ersten Workshop noch als Interessent:in anmelden. Im Februar wird ein zweiter Workshop stattfinden, an dem die Interessierten ihre Nutzungsideen und Visionen für das Leben in den Einheiten untereinander sowie durch Kraftwerk1 spiegeln lassen können. Auch in den Rohbaueinheiten achten wir darauf, dass unterschiedliche Menschen und Tätigkeitsfelder nebeneinander Platz finden.
Wer sich für eine Rohbaueinheit interessiert, liest bitte folgende Unterlagen:
-Das Factsheet Rohbaueinheiten
-Alle Informationen zur Vermietung in der Siedlung Koch auf der Homepage von Kraftwerk1
-Alle Informationen der Rohbaueinheiten zur Wohn- und -Ateliernutzung auf der Homepage von Kraftwerk1
Interessierte füllen bitte dieses Formular aus: Zum Formular.
Wichtig: Das ist keine Bewerbung für eine Einheit. Es ist eine Interessensbekundung. Die Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung sind auch für Kraftwerk1 etwas Neues. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Prozess.
Wie gross ist die Chance, eine Kraftwerk1-Wohnung im künftigen Koch-Quartier zu erhalten?
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Zürich ist riesig, auch bei Kraftwerk1. Mit unserem Angebot an Wohnungen können wir diese Nachfrage leider bei weitem nicht decken. Seit bekannt ist, dass Kraftwerk1 eine vierte Siedlung baut, haben sich die Mitgliederzahlen verdreifacht. Wir gehen davon aus, dass sich viele der mittlerweile gut 4000 Mitglieder für eine Wohnung in der neuen Siedlung interessieren. Entsprechend ist die Chance, eine der entstehenden Wohnungen zu erhalten, klein. Um die Chance nicht noch kleiner zu machen, haben wir die Einschränkung eingeführt, dass man bis zum 31.12.2024 Kraftwerk1-Mitglied sein muss, um sich für eine Wohung bewerben zu können.
Ich habe ein Auto. Kann ich es in der blauen Zone abstellen?
Nein. Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Es ist daher auch nicht möglich, ein Auto zu besitzen und es in der blauen Zone zu parkieren. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Für Menschen mit Behinderungen sind Ausnahmeregelungen möglich.
Ich habe ein Haustier. Kann ich mit meinem Haustier in die Siedlung Koch einziehen?
Der Einzug mit Katzen ist nicht möglich. Kraftwerk1 erachtet die Siedlung Koch aufgrund ihrer Dichte als nicht geeignet für Freigangkatzen. Aufgrund der Dichte und der Wohnfläche je Bewohner:in ist auch ein artgerechtes Halten von Wohnungskatzen nicht möglich. Es werden maximal acht Hunde zugelassen. Diese müssen von den Bewohner:innen angemeldet und durch die Geschäftsstelle bewilligt werden. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
In der Siedlung Koch gilt teilweise die Belegungsvorschrift «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». Sprich in einer 5.5-Gemäss heutigem Stand ist der Bezug bei Kraftwerk1 auf Ende 2026 geplant. Dies ist jedoch abhängig vom Baufortschritt und unvorhergesehenen Faktoren. Genaue Bezugstermine können Anfang 2026 kommuniziert werden.
Wann kann ich einziehen?
Gemäss heutigem Stand (Dezember 2024) ist der Bezug auf Ende 2026 geplant. Dies ist jedoch abhängig vom Baufortschritt und unvorhergesehenen Faktoren. Genaue Bezugstermine können Anfang 2026 kommuniziert werden
Wie hoch ist die Miete?
Das können wir noch nicht definitiv sagen. Eine 4.5-Zimmer-Wohnung wird etwa um CHF 2000/2500 kosten.
Müssen alle Familienmitglieder, die zusammen eine Wohnung bewohnen, Genossenschaftsmitglied sein?
Mindestens eine Person muss bei der Bewerbung Genossenschafter:in sein. Sobald die Vergabe definitiv ist, müssen alle Bewohner:innen, die 18. Jahre und älter sind, der Genossenschaft beitreten.
Müssen alle Personen, die zusammen in eine WG ziehen möchten, Genossenschaftsmitglied sein?
Mindestens eine Person muss bei der Bewerbung Genossenschafter:in sein. Sobald die Vergabe definitiv ist, müssen alle WG-Mitglieder, die 18. Jahre und älter sind, der Genossenschaft beitreten.
Sind die Wohnungen rollstuhlgängig?
Die Wohnungen sind gem. SIA500 für Wohnungsbauten anpassbar. Das bedeutet, dass das Gebäude und die Wohnungen mit dem Rollstuhl zugänglich sind. In den Wohnungen sind jedoch z.B. Duschen nicht rollstuhlgängig ausgebaut. Sie werden bei Bedarf den individuellen Bedürfnissen von Bewohner:innen angepasst. Im Vermietungsprozess werden besondere Bedürfnisse abgefragt. Dabei geht es nicht um die individuellen Wunschvorstellungen aller Bewohner:innen, sondern um Bedürfnisse aufgrund von Behinderungen.
Gibt es rollstuhlgerechte Parkplätze für Bewohner:innen?
Ja. Für Bewohner:innen mit nachweisbarer Berechtigung, gibt es eine beschränkte Anzahl rollstuhlgerechter Parkplätze zu mieten.
Fragen zu den Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung
Ist das Wohnen in den Rohbaueinheiten günstiger als das Wohnen in «konventionellen» Wohnung in der Siedlung Koch?
Die Miete der Rohbaueinheiten ist im Vergleich zu den herkömmlichen Wohnungen in der Siedlung Koch ein bisschen tiefer. Die Mieten der Siedlung werden auf Grundlage der Kostenmieten berechnet. Das heisst, dass die gesamten Bau- und Investitionskosten auf die Mieten umgelegt werden. Die Kosten für den Ausbau (Küche, Boden etc.) der «konventionellen» Wohnungen in der Siedlung ist ein sehr kleiner Teil der gesamten Projektkosten. Dass die Rohbaueinheiten etwas günstiger sind, sollte nicht die Motivation sein, sich für diese Wohnform zu bewerben. Man sollte Freude und Lust am Selbstausbau und dieser speziellen Wohnform haben.
Ist der Selbstausbau der Rohbaueinheit teuer?
Das hängt davon ab, wie aufwendig und teuer die Einheit ausgebaut wird. Man kann in den Rohbaueinheiten bescheiden wohnen. Die Einheiten sind bei der Übergabe an die Mietpartei, bis auf die «fehlende» Küche, einzugsbereit.
Muss ich Erfahrung haben im handwerklichen oder architektonischen Bereich, um mich für eine Rohbaueinheit zu bewerben?
Es ist keine Voraussetzung. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man die Rohbaueinheit ausbauen möchte. Die Bereitschaft muss vorhanden sein, sich selbstständig mit baulichen Themen auseinanderzusetzen.
Ich habe handwerklich wenig Erfahrung. Bekomme ich Unterstützung beim Ausbau einer Rohbaufläche?
Im Rahmen der Workshops findet eine erste fachliche Beratung durch Kraftwerk1 statt. Wer sich eine ausführlichere individuelle Begleitung wünscht, kann diese gegen Honorar bei unserer Planergemeinschaft beziehen oder eigene Architekt:innen beauftragen. Wegen der Haustechnik muss jedoch das Fachplanerteam von Kraftwerk1 miteinbezogen sein.
Bezahlt Kraftwerk1 etwas an meinen Ausbau oder führt sie diesen aus?
Nein. Der Ausbau ist in der Verantwortung der Mietpartei.
Kann ich in meinem Atelier einen Kurs anbieten oder Produkte verkaufen?
Nein. Weder Laufkundschaft noch die gewerbliche Nutzung ist in den Rohbaueinheiten für Wohn- und Ateliernutzung erlaubt.
Kann ich mit Kindern in eine Rohbaueinheit einziehen?
Ja, auch Kinder sind in den Rohbaueinheiten willkommen. Grundsätzlich gelten für die Rohbaueinheiten die gleichen Bedingungen wie für die restlichen Wohnungen der Siedlung. Sie sind unter «Vermietung» zu finden.
Kann ich alleine in einer Rohbaueinheit wohnen?
Nein, bei reiner Wohnnutzung muss die kleinste Einheit wegen den Belegungsvorschriften zu zweit bewohnt werden. Du kannst nur alleine «wohnen», wenn du die Einheit zusätzlich wie unter «Rohbau» beschrieben, als Atelier nutzt, also künstlerisch/handwerklich tätig bist (Neben- oder Haupterwerb) und du nachweisen kannst, dass du dafür Platz brauchst.
Dieses Q&A wird laufend ergänzt.