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Reduktion des Mietzinses und des Anteilkapitals

Kraftwerk1-Bewohner:innen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten können bei der Solidaritätskommission eine Mietzinsreduktion beantragen oder eine Herabsetzung des Anteilkapitals.

Formulare
Antrag zur Mietzinsreduktion
Antrag zur Reduktion des Anteilkapitals

Antrag zur Mietzinsreduktion für Vereine (ab 3 Personen)
Antrag zur Reduktion des Anteilkapitals für Vereine (ab 3 Personen)

Wer kann einen Antrag stellen? 
Wir fassen hier das Reglement in einfacher Sprache zusammen. 
Dies ist eine unverbindliche Information. Da die Sprache sehr vereinfacht ist, entspricht sie nicht mehr der juristischen Reglementsgrundlage. Sie dient lediglich der Einschätzung, ob es sich lohnt, einen Antrag zu stellen. 

Das ganze Reglement findest du hier: Reglement des Solidaritätsfonds

Weniger Miete bezahlen (Mietzinsreduktion)

Du hast Chancen auf eine Reduktion, wenn:
- dein Einkommen sehr tief ist (unter dem Existenzminimum)
- du wenig Vermögen hast
- du keine oder zu wenig hohe andere finanzielle Unterstützung erhältst, zb. vom Sozialamt

Deine Netto-Miete senken wir um maximal 20 Prozent. Die Netto-Miete ist die Miete ohne Nebenkosten und Spiritbeitrag.

Weniger Anteilkapital bezahlen (Antailkapitalreduktion)

- Einen Drittel musst du immer selbst bezahlen.
- Ein Teil des Vermögens wird nicht angerechnet (25'000 Franken pro erwachsene Person und 10'000 Franken pro Kind).
- Danach schaut die Kommission: Wie viel Vermögen bleibt dir noch, nachdem du den Drittel bezahlt hast? Nur wenn  Vermögen übrig ist, musst du mehr Anteilkapital bezahlen.
- Wer genügend Geld in der Pensionskasse hat, kann das Anteilkapital von der Pensionskasse vorbeziehen. Dann wird das Anteilkapital nicht immer reduziert. 
- Wenn ein Pensionskassenvorbezug möglich ist, musst du 3 Monatsmieten selbst bezahlen. Den Rest kannst du vorbeziehen. 
- Wenn du Fragen hast zum Vorbezug Pensionskasse, dann kontaktiere bitte die Geschäftsstelle (Kontakt siehe unten).

Wie bezahlt Kraftwerk1 diesen Mietzinsausglich?

Es ist ein solidarischer Ausgleich zwischen den Mietenden: Jede:r Mieter:in bezahlt zusätzlich zur Miete monatlich einen Spiritbeitrag, zwischen 15.- und 105.- Franken. Wer viel verdient, bezahlt viel, wer wenig Geld hat, zahlt wenig. Mit diesem Geld werden die Reduktionen bezahlt.
Mehr Infos dazu hier.

Ich bin mir unsicher, ob ich einen Antrag stellen soll

Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, ob du einen Antrag für weniger Miete oder weniger Anteilkapital stellen sollst, kontaktiere bitte die Geschäftsstelle: info@kraftwerk1.ch oder 044 446 40 60