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Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung

In der Siedlung Koch entstehen acht Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung. Eine Rohbaueinheit besteht im Prinzip aus einem einzelnen, hohen Raum.

Erste wichtige Informationen haben wir in diesem kurzen Video zusammengefasst: zum Video.

Die Bewerbungsfrist für die Rohbaueinheiten ist abgelaufen.

Rohbaueinheiten zur Wohnnutzung
Die Einheiten werden im Edelrohbau an die Mieter:innen übergeben. Das heisst, dass sie über einen einfachen Grundausbau mit Nasszelle, Waschbecken für die Küche und Stromanschluss bis zum Verteilkasten verfügen. Über den weiteren Ausbau entscheiden die Mieter:innen selbst und führen diesen auch selbst aus. Die baulichen Eckdaten sind im Factsheet Rohbaueinheiten festgehalten. Das heisst: So wird die Einheit der Mietpartei übergeben. Alles, was danach ausgebaut wird, wird von der Mietpartei selbst gemacht. Ein aufwendiger Ausbau ist nicht nötig, man kann in den Rohbaueinheiten auch bescheiden wohnen. Ausser der «fehlenden» Küche ist die Rohbaueinheit einzugsbereit. Wer möchte, kann zum Beispiel Wände verputzen und anstreichen oder Zwischenwände einziehen. Dies sind jedoch nur Beispiele; Im Rahmen der baulichen Eckdaten, kann der Raum so kreativ gestaltet werden, wie das die Mietpartei möchte. Eine Ausbaupflicht gibt es aber nicht. Wer die Rohbaueinheit jedoch ausbauen möchte, muss bereit sein, sich selbstständig mit baulichen Themen auseinanderzusetzen. Für den Ausbau müssen die Interessierten zudem den Verhaltenskodex für Vertragspartner:innen und den Bauökologischen Kodex für Vertragsparter:innen berücksichtigen.

Rohbaueinheiten zur Wohn- und Ateliernutzung
Bei dieser Wohnform werden die Einheiten ebenfalls wie oben beschrieben im Edelrohbau an die Mietpartei übergeben und von dieser selbst ausgebaut. Der Unterschied ist, dass die Mietpartei in diesem Fall nicht nur in der Einheit wohnt, sondern auch darin arbeitet. Die Belegung kann sich (mit nachvollziehbarer Begründung für den Platzbedarf) deshalb reduzieren. 
Es kann sich hier beispielsweise um künstlerische, kunsthandwerkliche, handwerkliche oder gestalterische Tätigkeiten handeln. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit einen erhöhten Platzbedarf aufweist. Die Tätigkeit erfolgt im Haupt- oder Nebenerwerb. Dies muss nachgewiesen werden. Es darf sich also nicht um ein «Hobby» handeln.

Nicht möglich sind reine Ateliernutzung sowie Tätigkeiten, die gewerbeähnlich sind. Es ist also nicht erlaubt, Mitarbeitende anzustellen, Kurse zu geben oder regelmässig Kund:innen zu empfangen. Sowohl für Gewerbe als auch für Hobbys sind andere Räume in der Siedlung Koch vorgesehen. Auch lärmintensive Tätigkeiten sind für die Ateliernutzung nicht geeignet.

Flächen und Belegung der Rohbaueinheiten bei Wohnnutzung 
Die genannte Personenzahl gilt als Richtgrösse. Ausgangspunkt ist die Belegungsvorgabe der Stadt Zürich.

Bei einer Ateliernutzung mit nachweislichem Platzbedarf kann die Belegung unterschritten werden.

Pläne zur Übersicht:  Übersicht Rohbaueinheiten 1.OG, Schnitt Rohbaueinheiten 

Einzelne Einheiten: 50/10150/102, 50/103, 50/104, 50/105, 50/106, 50/107, 50/108
Zu jeder Einheit gehört ein Kellerabteil.

Mietzinse der Rohbaueinheiten
Die Mietzinse bewegen sich, je nach Fläche, brutto (inklusive Nebenkosten) voraussichtlich etwa zwischen CHF 1'600 bis CHF 3'400. Das Anteilkapital wird mit CHF 15'000.- je 35m2 berechnet und liegt bei den Rohbaueinheiten zwischen 33'000 bis 71'000.-
(Lies hierzu auch die Antworten bei «Fragen»)

Kraftwerk1 verfügt über einen Solidaritätsfonds. Kraftwerk1-Bewohner:innen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten können eine Mietzinssenkung beantragen oder eine Herabsetzung des Anteilkapitals. Infos hier.

Workshops
Es fanden zwei Workshops für Interessierte statt. Das Interesse war sehr gross: an den beiden Workshops haben insgesamt über 100 Personen teilgenommen. Bericht der Workshops.