Solidarität unter den Mietenden ist ein wichtiger Kraftwerk1-Wert. Alle Kraftwerk1-Wohnungsmietenden zahlen einen monatlichen Spiritbeitrag. Dieses Geld wird gebraucht für gemeinschaftliche Anschaffungen fürs Siedlungsleben und um Wenigverdienenden eine Mietzinsreduktion zu ermöglichen.
Dieser Spiritbeitrag ist einkommensabhängig: Der Mindestbeitrag ist monatlich CHF 15.-, der Höchstbetrag CHF 105.-. Die Mietenden entscheiden per Selbstdeklaration, welchen Beitrag sie zahlen. Bezahlt wird monatlich, zusammen mit der Miete.
75 Prozent der Spiritgelder fliessen in den Gemeinschaftsfonds, also in die Siedlungskassen. Dieses Geld verwenden die Hausgemeinschaften, um Dinge zu kaufen oder Projekte in der eigenen Siedlung umzusetzen. Die Bewohnenden bestimmen in den Siedlungsorganisationen selbst über die Verwendung dieses Geldes.
25 Prozent der Spiritgelder fliessen in den Mietzinsfonds. Dieses Geld wird gebraucht, um für Bewohnende, die wenig Geld haben, den Mietzins zu senken.
Reglement des Solidaritätsfonds
Im Reglement des Solidaritätsfonds ist geregelt, nach welchen Kriterien die Gelder des Mietzinsfonds gesprochen werden.
Ebenfalls sind Bestimmungen über den sogenannten Kapitalfonds zu finden. Dieser ermöglicht eine weitere Solidaritätsunterstützung: Über den Kapitalfonds können Unterstützungsgelder beantragt werden, wenn Mieter:innen das Anteilkapital nicht bezahlen können. Dieser Fonds wird jedoch nicht von Bewohner:innen gespiesen, der Betrag pro Siedlung wird von der GV festgelegt.
Vorgehen, um Mietzinsreduktionen oder Anteilkapitalermässigungen zu erhalten
Wer zu wenig staatliche oder anderweitige Unterstützung bekommt, kann einen Antrag an die Solidaritätskommission (Solikom) stellen. Dieses externe Fachgremium prüft die finanzielle Situation der Antragstellenden und kann eine Mietzinsreduktion von bis zu 20 Prozent auf den Netto-Mietzins gewähren oder Reduktionen des Anteilkapitals sprechen. Die Gesuche werden jährlich überprüft.
Überschuss im Mietzinsfonds
Über die letzten Jahre wurde mehr in den Mietzinsfonds einbezahlt als ausgegeben und es hat sich Geld angesammelt. So startete 2021 ein partizipativer Prozess, dessen Resultat in der aoGV am 7. November 2023 angenommen wurde: Die Berechnungsgrundlage wurde neu definiert, womit die Gelder künftig grosszügiger vergeben werden können. Für diese Neuerung musste das Reglement des Solidaritätsfonds angepasst werden. Involviert in dieser Mitwirkung war in einer frühen Phase nebst Vorstand und Geschäftsstelle der Kraftwerk1-Rat, der die Infos in die Hausversammlungen einbrachte. Es wurde eine genossenschaftsweite Online-Umfrage gemacht, und zum Schluss unterstützte die SoliKomm die Geschäftsstelle und ein Ratsmitglied in der konkreten Ausarbeitung der Neuregelungen.
Mehr Geld für die Siedlungen
Der Überschuss blieb aber auch nach diesen Anpassungen hoch. An der GV 2024 wurde darum entschieden, dass der Teil der Spiritgelder, der in die Siedlungen fliesst, erhöht wird und der Teil, der in den Mietzinsfonds geht, gesenkt wird. Früher sind 60 Prozent der Spiritgelder in den Mietzinsfonds geflossen, jetzt sind es noch 25 Prozent. So haben die Siedlungen mehr Geld für ihre Projekte, und die Unterstützung von Mieter:innen mit beschränkten finanziellen Mitteln ist nach wie vor gesichert. Wenn der Abbau des Überschusses in den nächsten Jahren weiterläuft wie 2024, wird es noch gut vier Jahre dauern, bis der Überschuss abgebaut ist, respektive die Summe erreicht wird, die als Sockelbetrag im Fonds verbleiben soll. Erst dann ist eine neue Entscheidung für die Aufteilung der Spiritgelder fällig – damit die Solidarität auch künftig bei Kraftwerk1 verankert ist.