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Vermietung

Wer bei Kraftwerk1 wohnen oder arbeiten möchte, muss Genossenschafter:in sein.

Wir informieren Mitglieder per E-Mail über freie Wohnungen.

Wie erhalte ich eine Wohnung?

Interessierte melden sich für die Wohnungsbesichtigung an.
Erhalten wir mehr als 20 Interessierte, entscheidet das Los, wer an die Besichtigung eingeladen wird.
Nach der Besichtigung nimmt die Geschäftsstelle die Bewerbungen entgegen.

Es ist nicht die Geschäftsstelle, die über die Vergabe entscheidet.
Jede Siedlung hat eine eigene Vermietungskommission.
Die Vermietungskommissionen entscheiden anhand von Kriterien. Diese sind im Vermietungsreglement festgehalten. 

Die Vermietungskommissionen entscheiden aufgrund folgender Faktoren:
- Belegungsvorschriften
- Soziale Durchmischung, Vielfalt
- Bereitschaft, sich im Siedlungsleben zu engagieren
- Dringlichkeit des Wohnungswechsels
- Dauer der Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Mehr Details zur Vermietung findest du im Vermietungsreglement.

Um möglichst vielen Menschen günstigen Wohnraum zu bieten und den individuellen Fussabdruck gering zu halten, machen Genossenschaften Belegungsvorschriften. Diese regeln, wie viele Personen mindestens in einer Wohnung leben.
Hier sind die Belegungsvorschriften von Kraftwerk1 aufgelistet. Sie sind im Vermietungsreglement festgehalten. Dieses Reglement wird zurzeit überarbeitet. In der Regel bevorzugen wir höhere Belegungen als hier aufgeführt.
Für die Siedlung Koch gelten andere Belegungsvorschriften weil sie im städtischen Baurecht gebaut wird. (Zum Teil Anzahl Zimmer gleich Anzahl Personen).

1 bis 2 Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
3 bis 4.5 Zimmer-Wohnung: mindestens 2 Personen
5 und 5,5 Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen
6 bis 7 Zimmer-Wohnung: mindestens 4 Personen
8 und 9 Zimmer-Wohnung (mindestens 9 abgeschlossene Zimmer): 6 Personen
10 bis 12 Zimmer (mindestens 9 abgeschlossene Zimmer): 7 Personen
13 Zimmer (mindestens 11 abgeschlossene Zimmer): 8 Personen
«Suite» 56/41 (15 abgeschlossene Zimmer): 11 Personen

Mietbedingungen

Die Miete eines Genossenschaftsobjektes setzt den Beitritt zur Genossenschaft voraus. Mitglied werden.

Mieter:innen von Kraftwerk1 bezahlen Anteilkapital. Sobald du einziehst, musst du dieses Geld einzahlen. Damit kaufst du Genossenschaftsanteile und bist «Mitbesitzer:in» der Genossenschaft. Wenn du wieder ausziehst, erhältst du das Geld zurück.

Das Anteilkapital beträgt CHF 15'000 pro 35 m2 gemieteter Wohn- oder Gewerbefläche. Ein Genossenschaftsanteilschein hat einen Wert von CHF 500.-; die Summe muss also durch 500 teilbar sein. Wenn du eine Wohnung oder eine Gewerbefläche mietest, informiert dich die Geschäftsstelle über den genauen Betrag.

Es ist möglich, das Anteilkapital mit einem Vorbezug aus der Vorsorgestiftung der Pensionskasse zu bezahlen. Drei Monatsmieten (gerundet auf Anteilscheine von CHF 500.-) müssen aber selbst bezahlt werden.

Das Anteilkapital wird verzinst, wenn es der Genossenschaft finanziell gut geht. Den Zinssatz legt die Generalversammlung fest. Bisher wurde das Anteilkapital jedes Jahr verzinst. 

Personen mit kleinem Budget können bei der Solidaritätskommission der Genossenschaft einen Antrag auf Reduktion stellen. Informationen dazu findest du im Reglement des Solidaritätsfonds.

Die Mietzinse bei Kraftwerk1 sind generell günstig. Zusätzlich können Mietende mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten bei der Solidaritätskommission der Genossenschaft eine Reduktion des Mietzinses beantragen. 
Informationen dazu liefert das Reglement des Solidaritätsfonds.

Alle Bewohner:innen bezahlen zusätzlich zur Miete monatlich einen Spirit-Beitrag. Mit diesem Geld werden Mieter:innen mit geringen finanziellen Ressourcen unterstützt, indem sie weniger Miete bezahlen müssen.

Der Spirit-Beitrag ist einkommensabhängig. Das heisst, er ist höher bei hohen Einkommen und tiefer bei tiefen Einkommen (siehe Richtwert-Tabellen) hier.
Die Spirit-Gelder von allen Mietenden fliessen zusammen: 75 Prozent davon gehen in die Siedlungskasse für gemeinschaftliche Anschaffungen und Projekte in der Siedlung. 25 Prozent dienen dazu, Mietzinse von Wenigverdienenden zu senken.