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Vermietung Siedlung Koch

Wir gehen davon aus, dass viele der 5000 Kraftwerk1-Mitglieder sich auf die Siedlung Koch bewerben werden. Die Chancen für die einzelne Person sind also leider klein.

In der Siedlung Koch wird es dicht, laut und bunt! Wenn du das nicht magst, dann bewirb dich nicht. 
Zudem ist die Siedlung autofrei und die meisten Wohnungen haben keine Balkone.

Mehr generelle Infos zur Siedlung Koch findest du auf der Hauptseite.

Dieses Video gibt dir einen einfachen Einblick in die Siedlung Koch: zum Video

Und hier findest du Fragen und Antworten.

Die konventionellen Wohnungen schreiben wir voraussichtlich im späten Frühling 2026 an Mitglieder aus. Mitglieder erfahren per Newsletter über den Start.

Wir gehen davon aus, dass sich sehr viele Mitglieder bewerben werden. 
Um den Aufwand im machbaren Rahmen zu halten, ziehen wir für die Vergabe ein elektronisches Vermietungstool bei: Die Anzahl der eingehenden Bewerbungen wird damit per Los reduziert. Diese Reduktion der Anzahl Bewerbungen berücksichtigt die messbaren Vergabekriterien wie Alter, Einkommen und Vermögen sowie Nationalität der Bewerbenden. 
Danach beginnt die Arbeit des Vergabegremiums. Dieses prüft die verbleibenden Bewerbungen und berücksichtigt dabei die weiteren Kriterien: besondere Bedürfnisse, Lebensform, Quartierbezogenheit und Beitrag zum Siedlungsleben. 

Kraftwerk1 sagt Ja zur Vielfalt der Menschen und strebt eine soziale Mischung der Bewohner:innen an. 
Die soziale Durchmischung der Bewohner:innen der Siedlung soll in etwa die Bevölkerungsvielfalt des umliegenden Quartiers widerspiegeln. Dieser Mieter:innen-Mix gilt für die Bewohner:innenschaft der Kraftwerk1-Siedlung als Ganzes.

Bewerbungen von Mietenden in bisherigen Kraftwerk1-Siedlungen, die in ihrer aktuellen Wohnung die Belegung «Anzahl Zimmern minus 1» unterschreiten, werden bevorzugt behandelt. So kann Kraftwerk1 intern verdichten und nachhaltiger unterwegs sein.

Für die Siedlung Koch können sich Genossenschafter:innen bewerben, die der Genossenschaft bis zum 31.12.2024 beigetreten sind.

Bei Kraftwerk1 gelten Belegungsvorschriften. Diese legen fest, wie viele Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Dies hängt von Fläche der Wohnung ab. Für einen Grossteil der Kraftwerk1-Wohnungen in der Siedlung Koch gilt die Belegungsvorschrift «Anzahl an Zimmern minus eins». Das heisst beispielsweise: In einer 3,5-Zimmer-Wohnung leben mindestens 2 Personen. Für einige Wohnungen gelten aufgrund ihrer etwas grösseren Fläche strengere Belegungsvorschriften, nämlich «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». In einer 5,5-Zimmer-Wohnung wohnen beispielsweise mindestens 5 Personen. Alle 5.5-Zimmer-Wohnungen und ein Teil der 4,5-Zimmerwohnungen fallen unter diese Regel.

Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Es ist daher auch nicht möglich, ein Auto zu besitzen und es in der blauen Zone zu parkieren.

Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Wir bauen aus ökologischen Gründen keine Autogarage. Damit wir im Park das Schwammstadt-Prinzip anwenden und Regenwasser sammeln können. Zudem wären die Wohnungen teurer, wenn wir eine Autogarage bauen würden. 

Für Menschen mit Behinderungen sind Ausnahmeregelungen möglich, es gibt eine Anzahl rollstuhlgerechter Wohnungen.

Die Siedlung wird sehr dicht bewohnt. Darum wird die Anzahl der Hunde limitiert. Es werden maximal acht Hunde zugelassen. Katzen sind aufgrund der Dichte nicht zugelassen. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.

Die Wohnungsvergabe erfolgt durch ein Vergabegremium. Das Gremium besteht mehrheitlich aus Genossenschafter:innen, die weder bei Kraftwerk1 arbeiten noch im Vorstand tätig sind. Alle Mitglieder des Gremiums verfügen über Erfahrung in vergleichbaren Auswahlverfahren. Die Namen der beteiligten Personen bleiben vertraulich, um die Fairness des Verfahrens zu gewährleisten und die Beteiligten zu schützen.

Ein Drittel der Wohnungen ist subventioniert, ein Grossteil davon wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Familienwohnungen vermietet an Familien mit mindestens drei Kindern.
Auch unter den Genossenschafter:innen werden 15 subventionierte Wohnungen ausgeschrieben. Diese zählen zu den konventionellen Wohnungen und werden im selben Prozess vermietet. Die Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung geben Kanton und Stadt vor und können hier angeschaut werden. Mitglieder, die gemäss den erwähnten Richtlinien Anrecht auf eine vergünstigte Wohnung haben, nehmen bitte direkt mit uns Kontakt auf. 
 

Die Einheiten sind vergeben, die Bewohnenden stehen fest. Das Vergabegremium hat gearbeitet, die künftigen Mietenden sind informiert. 
Mehr Informationen zu Grosswohnformen gibts hier.

Die Einheiten sind mehrheitlich vergeben, die Bewohnenden stehen fest. Das Vergabegremium hat gearbeitet, die künftigen Mietenden sind informiert. Mehr Infos zu den Rohbaueinheiten hier.