Bei Kraftwerk1 gelten Belegungsvorschriften. Diese legen fest, wie viele Menschen in einer Wohnung zusammenleben. Dies hängt von Fläche der Wohnung ab. Für einen Grossteil der Kraftwerk1-Wohnungen in der Siedlung Koch gilt die Belegungsvorschrift «Anzahl an Zimmern minus eins». Das heisst beispielsweise: In einer 3,5-Zimmer-Wohnung leben mindestens 2 Personen. Für einige Wohnungen gelten aufgrund ihrer etwas grösseren Fläche strengere Belegungsvorschriften, nämlich «Anzahl Zimmer gleich Anzahl Bewohner:innen». In einer 5,5-Zimmer-Wohnung wohnen beispielsweise mindestens 5 Personen. Alle 5.5-Zimmer-Wohnungen und ein Teil der 4,5-Zimmerwohnungen fallen unter diese Regel.
Die Siedlung wird sehr dicht bewohnt. Darum wird die Anzahl der Hunde limitiert. Es werden maximal acht Hunde zugelassen. Katzen sind aufgrund der Dichte nicht zugelassen. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
Kraftwerk1 sagt Ja zur Vielfalt der Menschen und strebt eine soziale Mischung der Bewohner:innen an.
Dies im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Einkommen, Vermögen, besondere Bedürfnisse und Lebensform. Weitere Kriterien sind Quartierbezogenheit und Beitrag zum Siedlungsleben.
Die soziale Durchmischung der Bewohner:innen der Siedlung soll in etwa die Bevölkerungsvielfalt des umliegenden Quartiers widerspiegeln. Dieser Mieter:innen-Mix gilt für die Bewohner:innenschaft der Kraftwerk1-Siedlung als Ganzes.
Bewerbungen von Mietenden in bisherigen Kraftwerk1-Siedlungen, die in ihrer aktuellen Wohnung eine Unterbelegung haben, werden prioritär behandelt.
Die Wohnungsvergabe erfolgt durch ein Vergabegremium. Das Gremium besteht mehrheitlich aus Genossenschafter:innen, die weder bei Kraftwerk1 arbeiten noch im Vorstand tätig sind. Alle Mitglieder des Gremiums verfügen über Erfahrung in vergleichbaren Auswahlverfahren. Die Namen der beteiligten Personen bleiben vertraulich, um die Fairness des Verfahrens zu gewährleisten und die Beteiligten zu schützen.
Die konventionellen Wohnungen schreiben wir im Frühling 2026 aus. Alle Genossenschafter: innen, die bis Ende 2024 Mitglied geworden sind, dürfen sich bewerben. Die Bewerber:innen können bei ihrer Bewerbung eine erste und eine zweite Priorität angeben.
Wir gehen davon aus, dass sich sehr viele Mitglieder bewerben werden. Um den Aufwand im machbaren Rahmen zu halten, ziehen wir für die Vergabe ein elektronisches Vermietungstool bei: Die Anzahl der eingehenden Bewerbungen wird damit per Los reduziert. Diese Reduktion der Anzahl Bewerbungen berücksichtigt die messbaren Vergabekriterien Alter, Einkommen und Vermögen sowie Herkunft der Bewerbenden. Danach beginnt die Arbeit des Vergabegremiums. Dieses prüft die verbleibenden Bewerbungen und berücksichtigt dabei die weiteren Kriterien: besondere Bedürfnisse, Lebensform, Quartierbezogenheit und Beitrag zum Siedlungsleben. Bewerbungen von Mietenden in bisherigen Kraftwerk1-Siedlungen, die in ihrer aktuellen Wohnung eine Unterbelegung haben, werden prioritär behandelt.
Ein Drittel der Wohnungen ist subventioniert, ein Grossteil davon wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Familienwohnungen vermietet. Auch unter den Genossenschafter:innen werden 15 subventionierte Wohnungen ausgeschrieben. Diese zählen zu den konventionellen Wohnungen und werden im selben Prozess vermietet. Die Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung geben Kanton und Stadt vor und können hier angeschaut werden.
Seit dem 20. August können sich Interessierte für die Grosswohnformen bewerben. Das Bewerbungsfenster dauert bis zum 26. Oktober. Mehr Informationen zu Grosswohnformen gibts hier.
Der Vermietungsprozess der Rohbauwohnungen ist in vollem Gang.